1. 1.1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 21. Februar 2013) am 31. Januar 2014 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin führte daraufhin verschiedene Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht durch, nahm in diesem Zusammenhang am 18. Januar 2017 eine Abklärung an Ort und Stelle vor, zog die Akten der Unfallversicherung bei und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).