1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 29. September 2023 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 5. Oktober 2023 Arbeitslosenentschädigung ab dem 2. Oktober 2023. In der Folge bezog sie im Zeitraum vom Oktober 2023 bis Mai 2024 Taggelder der Beschwerdegegnerin.