10 Abs. 1 lit. a ELG, c. sowie der besonderen Umstände meiner finanziellen und familiären Situation. 6. Eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Berechnungen." Zudem ersuchte er sinngemäss um die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung. 2.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 4. März 2025 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: