3. Den Nachweis der SVA, auf welcher Grundlage CHF 2'100.- als angemessen betrachtet wird und welche real existierenden Wohnmöglichkeiten für diesen Betrag bestehen. 4. Die Nachzahlung der seit September 2022 unzureichend berechneten Ergänzungsleistungen, da der zu niedrig angesetzte Mietwert mich über einen langen Zeitraum finanziell benachteiligt hat. 5. Eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen unter Berücksichtigung: a. des vollen Mietzinses von CHF 1'240.- pro Monat, b. der geltenden gesetzlichen Grundlagen gemäß Art. 10 Abs. 1 lit.