2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer mit vom 12. Dezember 2024 datierender, am 16. Dezember 2024 bei der Beschwerdegegnerin eingegangener und vom Beschwerdeführer am 29. Januar 2025 (Datum Postaufgabe) auch noch dem hiesigen Gericht zugestellter, als "Einsprache" bezeichneter Eingabe Beschwerde und stellte folgende Anträge: