Hinsichtlich des Berichts zur MR-Arthrographie der rechten Schulter vom 2. Oktober 2023, welche keine evidente Ruptur oder Partialruptur, eine Tendinopathie von Supra-und Infraspinatussehne, ein leichtgradig aktiviertes AC-Gelenk bzw. eine AC-Arthrose mit Reizzustand der angrenzenden Bursa ohne evidente Bursitis und eine bekannte nicht dehiszente SLAP- Läsion zeigte (VB 47 S. 3), ist festzuhalten, dass auch bildgebend nachgewiesene (pathologische) Befunde für sich allein nicht den Schluss auf eine Arbeitsunfähigkeit zulassen; es besteht keine Korrelation zwischen ärztlich gestellter Diagnose und Arbeitsunfähigkeit.