4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt mit Verweis auf den Bericht von Dr. med. C._____ vom 12. Juli 2023 im Wesentlichen vor, es sei offensichtlich und liege auf der Hand, dass die Feststellung, er könne nicht, wie von der Beschwerdegegnerin angenommen, bis zu zehn Kilogramm heben, sondern leide bereits beim Anheben von deutlich leichteren Gewichten unter Schmerzen, eine erheblich neue Tatsache darstelle. Die Beschwerdegegnerin übersehe, dass sie in ihrer Verfügung vom 14. März 2023 von einer 500 % höheren Hebekraft des Beschwerdeführers ausgegangen sei, als diese im Bericht vom 12. Juli 2023 festgestellt werde.