Das Hinzutreten einer neuen Diagnose stelle keine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse dar, weil hier das qualitative Element der erheblichen Gesundheitsverschlechterung nicht ausgewiesen sei (VB 51 S. 2). Die MR-Arthrographie der rechten Schulter vom 2. Oktober 2023 sei erfolgt, um das Ausmass der Supraspinatussehnenläsion oder weiterer pathologischer Veränderungen feststellen zu können. Es habe sich keine evidente Ruptur oder Partialruptur dieser Sehne gefunden bei bekannter, nach wie vor nicht dehiszenter SLAP-Lä- sion. Bei St. n. Fraktur des Tuberculum maius habe sich nur noch ein minimales/residuelles Knochenmarksödem im ehemaligen Frakturbereich gezeigt.