3.2.2. Am 27. Juni 2024 führte Dr. med. F._____ aus, der Einwand des Beschwerdeführers vermöge keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes gegenüber dem Vorzustand (Verfügung vom 14. März 2023) glaubhaft zu machen. Der Konsultationsbericht vom 12. Juli 2023 sei nochmals in sämtlichen Details zur Kenntnis genommen worden. Das nur unter Schmerzen mögliche Halten eines Telefons aktuell nach zehn bzw. früher fünfzehn Minuten oder ein leicht ziehender Schmerz könnten ebenso wie ein positiver Palm-up-, O'Brien- oder Bodycross-Test klar nicht als ausgewiesenes organisches Substrat der "beanspruchten gesundheitlichen Gesundheitsprobleme" qualifiziert werden.