Verfahrensanträge 6. Es seien sämtliche Akten des vorinstanzlichen Verfahrens beizuziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Februar 2025 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Samuel Lenzin, Advokat, Basel, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: