1. 1.1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 29. März 2021) am 8. Juni 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 14. März 2023 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers ab. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.