Aus neuropsychologischer Sicht bestehe ein erhöhter Pausen- und Erholungsbedarf bei verlangsamtem Arbeitstempo. Aus psychiatrischer Sicht sei die Beschwerdeführerin seit dem 10. Juni 2020 als voll arbeitsunfähig im ersten Arbeitsmarkt zu erachten (VB 51 S. 6 f., 8).