2. 2.1. Gegen die Verfügungen vom 21. November 2024 und vom 19. Dezember 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Vorfragen 1. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. Hauptanträge 2. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der SVA Aargau vom 21.11.2024 (aaa / bbb) aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei eine volle Invalidenrente zuzusprechen.