asim] vom 20. Juni 2023) und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle bei der Beschwerdeführerin durchführte. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit der Fachspezialistin des Abklärungsdienstes sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 21. November 2024 und vom 19. Dezember 2024 in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsgradberechnung ab 1. Juni 2021 eine halbe Invalidenrente zu und verneinte einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf berufliche Massnahmen.