1. Die 1988 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 1. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin berufliche, medizinische und persönliche Abklärungen, in deren Rahmen sie die Beschwerdeführerin psy- chiatrisch-neuropsychologisch begutachten liess (Gutachten der asim Begutachtung Basel [asim] vom 20. Juni 2023) und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle bei der Beschwerdeführerin durchführte.