Bereits am 27. April 2021 hatte die Suva bei der Arbeitgeberin eine Arbeitgeberkontrolle durchgeführt. Dabei fielen in den Beitragsperiode 2016 bis 2018 "ungewöhnlich hohe Barzahlungen" auf, welche der Revisor als Lohnzahlungen der Arbeitgeberin an bei ihr angestellte unselbständige Arbeitnehmer qualifizierte (vgl. den Revisionsbericht vom 27. April 2021 in VB 174 ff.). Gestützt darauf erliess die Beschwerdegegnerin am 30. April 2021 eine Nachtragsverfügung für die Betragsperioden 2016 bis 2018 und forderte Lohnbeiträge im Total von Fr. 34'978.50 zuzüglich Zinsen von insgesamt Fr. 4'992.70 (VB 185 f.).