alle Personen mit Entscheidungsbefugnissen, welche ihnen von Gesetzes wegen (formelle Organe) oder aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zukommen (faktische Organe; vgl. REICHMUTH, a.a.O., Rz. 201). Ein formelles Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Geschäftsführer (REICHMUTH, a.a.O., Rz. 205).