1.3. Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 verpflichtete die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 37'552.00 für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge (inkl. Zinsen und Gebühren) der vormaligen B._____ GmbH. Die gegen diese Schadenersatzverfügung erhobene Einsprache vom 23. August 2024 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 11. Dezember 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer am 24. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 11. Dezember 2024 sei aufzuheben.