andauernde Zustandsverschlechterung eingetreten sei. Zur Diskussion stehe erneut die Arbeitsfähigkeit für eine angepasste leichte Tätigkeit aus rheumatologischer‑orthopädischer Sicht. Diesbezüglich bestehe spätestens seit der Schulteroperation links vom 18. Juli 2023 eine andauernde Arbeitsunfähigkeit von 100 %. Leidensbedingt sei auch in Zukunft keine nachhaltige arbeitsfähigkeitsrelevante Zustandsverbesserung mehr zu erwarten (VB 215; vgl. auch VB 201 f. und 204).