Somit gehen die Parteien übereinstimmend von einer Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers von 100 % für jegliche Tätigkeiten aus. Dies ist ausweislich der Akten nicht zu beanstanden. Der RAD-Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Facharzt für Rheumatologie, hielt in seiner Aktennotiz vom 7. März 2025 fest, dass beim nun 58‑jährigen Beschwerdeführer bereits seit Jahren multiple degenerative Bewegungsapparatsleiden bestünden. Seit einem Sturz am 22. März 2023 stehe auch ein Schulterleiden im Vordergrund.