Urteil des Bundesgerichts 8C_539/2008 vom 13. Januar 2009 E. 2.1, in: SVR 2009 BVG Nr. 27 S. 97). Ein schutzwürdiges Interesse liegt somit vor, wenn die tatsächliche oder rechtliche Situation des oder der Rechtsuchenden durch den Ausgang des Verfahrens beeinflusst werden kann.