2.4. Mit Replik vom 18. Juni 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 erhöhte die Beschwerdegegnerin die Dreiviertelsrente des Beschwerdeführers – dessen Revisionsgesuch entsprechend – per 1. Januar 2024 auf eine ganze Invalidenrente. Der Anspruch des Beschwerdeführers auf die höhere Rente und die Rechtmässigkeit der Erhöhung per 1. Januar 2024 sind – nach Lage der Akten zu Recht – unumstritten. Der Beschwerdeführer beanstandet ausschliesslich, dass die Erhöhung auf eine ganze Rente auf Basis eines per 1. Januar -4-