1.3. Am 2. Juni 2020 (Datum Posteingang) meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der IV an. Diese tätigte abermals entsprechende Abklärungen und sprach ihm daraufhin mit Verfügungen vom 25. November 2022 für die Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 eine ganze Rente und ab dem 1. April 2021 – ausgehend von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit – eine Dreiviertelsrente zu.