1.2. Am 22. April 2009 meldete sich der Beschwerdeführer bei der aufgrund seines zwischenzeitlich erfolgten Umzugs in den Kanton Aargau neu zuständigen Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der IV an. Mit Verfügung vom 10. November 2014 sprach ihm diese nach erfolgten Abklärungen eine befristete abgestufte Rente (ganze Rente vom 1. Juni 2009 bis zum 31. August 2010, Viertelsrente vom 1. September 2010 bis zum 30. November 2012) zu.