schränkung der Leistungsfähigkeit bzw. die Zumutbarkeit lediglich noch in einer dem von ihm beschriebenen Zumutbarkeitsprofil entsprechenden Tätigkeit begründen würden (vgl. auch die Ausführungen von Dr. med. E._____ in seiner konsiliarischen orthopädischen Aktenbeurteilung vom 27. Juni 2024; E. 4.3., VB 234 S. 4). Im Übrigen war bereits im rheumatologischen Gutachten von Dr. med.