8.2.3. Dr. med. H._____ legte sodann dar, dass der Beschwerdeführerin "[in] Anbetracht der körperlichen Situation mit diversen strukturellen Verän[d]erungen" aus medizinisch-theoretischer Sicht nur eine sehr leichte, wechselbelastende Tätigkeit ohne Zwangshaltungen, wie Stehen in vornüber geneigten Positionen oder Kauern und Knien, ohne repetitive axiale Rotationsbewegungen und ohne Exposition an Vibration, Kälte, Nässe oder Temperaturschwankungen möglich sei (VB 230 S. 15).