in seiner konsiliarischen orthopädischen Aktenbeurteilung vom 27. Juni 2024 in VB 234 S. 3). Dr. med. I._____ führte aus, dass die Belastbarkeit beim Gehen und Stehen insgesamt aufgrund der Knieproblematik wegen der grösseren Exostose am rechten Knie, welche muskulöse und neurologische Reizungen auslöse, eingeschränkt sei. Die oberen Extremitäten seien ebenfalls aufgrund der Exostosen eingeschränkt. Es bestehe klar ein Geburtsgebrechen mit funktioneller Einschränkung der oberen und unteren Extremitäten (VB 230 S. 11 f.). Dass es diesbezüglich seit dem 29. Oktober 2010 zu einer Verschlechterung gekommen wäre, geht aus dem fraglichen Bericht indes nicht hervor.