7.2. Was sodann das Vorbringen der Beschwerdeführerin betrifft, Dr. med. D._____ sei kein ausgewiesener Spezialist für Traumafolgestörungen (E. 6.), ist darauf hinzuweisen, dass er Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist. Eine posttraumatische Belastungsstörung ist eine psychische Störung (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 269. Aufl. 2023, S. 1405, zum Begriff "posttraumatische Belastungsstörung"). Psychiater sind Experten für psychische Erkrankungen wie Traumafolgestörungen.