Differentialdiagnose: komplexe posttraumatische Belastungsstörung (ICD- 11), eine Panikstörung (ICD-10 F 41.0) im Zusammenhang mit der rezidivierenden depressiven Störung und der posttraumatischen Belastungsstörung sowie ein chronisches Schmerzsyndrom im Zusammenhang mit der muskuloskelettalen Erkrankung und deren Auswirkungen (vgl. VB 182 S. 3). Bereits dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. B._____ vom 28. April 2008 hatten Akten zugrunde gelegen, wonach bei der Beschwerdeführerin Depressionen, Angstzustände und eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegen würden (vgl. insb. VB 89 S. 8; vgl. auch S. 20 f.), weshalb die erwähnten Diagnosen nicht neu sind.