Schliesslich leide sie auch an progredienten körperlichen Beschwerden, betreffend welche keine gutachterliche Beurteilung vorliege. Eine Aktenbeurteilung durch den RAD-Arzt genüge nicht, um die Auswirkungen ihrer körperlichen Beschwerden auf die Arbeitsfähigkeit zuverlässig beurteilen zu können (Ziff. 6 der Beschwerde).