_ sei sodann kein ausgewiesener Spezialist für Traumafolgestörungen, vor dem Hintergrund ihrer traumatischen sexuellen Erlebnisse in der Vergangenheit sei aber eine psychiatrische Begutachtung durch einen solchen notwendig. Es sei weiter nicht nachvollziehbar, weshalb die histrionische und emotional instabile Persönlichkeitsakzentuierung keinen Einfluss auf ihre Arbeitsfähigkeit haben soll (Ziff. 5 der Beschwerde). Schliesslich leide sie auch an progredienten körperlichen Beschwerden, betreffend welche keine gutachterliche Beurteilung vorliege.