schmerzen beidseits oder die anlagebedingten Exostosen an mehreren Körperregionen keine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse darstellen, weil dadurch das quantitative Element der erheblichen Gesundheitsverschlechterung nicht ausgewiesen sei. Dem ärztlichen Zeugnis von Dr. med. H._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, "geh[e] prinzipiell ein klinischer Befund ab, mit welchem eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Definition einer angepassten Tätigkeit vorliegen [müsse]". Mit dem pauschalen, nicht weiter konkretisierten Einwand und der prägnant unverbindlichen Feststellung von Dr. med.