_ vorgelegt. Dieser äusserte sich in seiner konsiliarischen orthopädischen Aktenbeurteilung vom 27. Juni 2024 zu den einzelnen Berichten und führte im Wesentlichen aus, Dr. med. G._____, Fachärztin für Rheumatologie sowie für Allgemeine Innere Medizin, habe in ihrem Bericht vom 19. November 2021 kein einziges Resultat medizinisch relevanter körperlicher Erscheinungen mitteilen können, die mit einem objektivierbaren Funktionsdefizit verknüpft werden könnten.