1.2. Streitig und zu prüfen ist somit, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu Recht verneint hat. Hinsichtlich der Abweisung des Begehrens der Beschwerdeführerin um berufliche Massnahmen vom 12. Oktober 2021 (VB 176) ist die Verfügung vom 4. Dezember 2024 (VB 241) dagegen in Rechtskraft erwachsen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 9C_309/2011 vom 12. Dezember 2011 E. 4).