Mit Verfügung vom 6. August 2002 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach entsprechenden Abklärungen ab dem 1. September 1999 eine halbe Invalidenrente zu. In einem Revisionsverfahren erhöhte die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin auf deren entsprechendes Gesuch hin mit Verfügung vom 6. Juni 2003 per 1. Oktober 2002 auf eine ganze Invalidenrente. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2010 hob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin sodann nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens (Gutachten von Dr. med.