_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, geplante Operation keine Indikation, weshalb dafür keine Leistungen erbracht würden. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit als Einsprache bezeichnetem Schreiben vom 26. August 2025 sowie weiteren Schreiben vom 3. und 7. September 2025 Einwände. Die Beschwerdegegnerin teilte dem Beschwerdeführer in der Folge am 10. und 12. September 2025 mit, sie überprüfe im Moment ihre Leistungspflicht und werde ihn alsdann nach Abschluss weiterer Abklärungen über ihren Entscheid informieren.