Aufgrund der Komplexität der Symptomatik mit somatischen und psychischen Beschwerden werde unter anderem eine stationäre Behandlung als indiziert beurteilt. Der Beschwerdeführer werde zum Zeitpunkt der Erstkonsultation als zu 100% arbeitsunfähig beurteilt (VB 38 S. 5). RAD-Arzt Dr. med. G._____ zitierte in seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2024 den Bericht von Dr. med. L._____ vom 5. Februar 2024 insofern unvollständig, als er ausliess, dass Dr. med. L._____ die Indikation für eine integrierte psychothera- peutisch-psychiatrische Behandlung für gegeben hielt, diese jedoch durch den Beschwerdeführer gemäss Angaben von Dr. med. L.___