2023 keine objektivierbaren Funktionsdefizite entnommen werden können. Hinsichtlich Epilepsie mit einmaligem Anfall unklarer Semiologie mit Bewusstseinsverlust am 13. April 2023 sei keine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden. Was die osteopenen und osteoporotischen Knochendichten anbelange, habe ohne Funktionsdefizite auch von rheumatologischer Seite keine Arbeitsunfähigkeit attestiert werden müssen. Die vom Hausarzt im Bericht vom 28. August 2024 als progredient bezeichnete Osteoporose sei nirgends durch entsprechende apparative Kontrolluntersuchungen als fortschreitend belegt worden.