2.5. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2025 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht über eine vom 11. August bis 7. Oktober 2025 dauernde stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung in der Klinik D._____ ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 20. Dezember 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 59) zu Recht abgewiesen hat.