2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. September 2025 wurde die fälschlicherweise als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladene C._____ aus dem Verfahren entlassen, die berufliche Vorsorgeeinrichtung, bei der der Beschwerdeführer im Rahmen seines letzten Arbeitsverhältnisses versichert war, zum Verfahren beigeladen und dieser Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3-