Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen. Gestützt auf eine Stellungnahme ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 28. Oktober 2024 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 20. Dezember 2024 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 24. Januar 2025 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der SVA-Aargau, IV-Stelle vom 20.12.2024 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine volle Invalidenrente zuzusprechen.