Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1975 geborene, zuletzt als Hilfsmechaniker tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 18. Dezember 2023 erstmalig bei der Beschwerdegegnerin aufgrund von Epilepsie, einer gebrochenen Wirbelsäule, Bandscheibenbeschwerden und sehr tiefer Osteoporose zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen.