19. März 2024 der Nachweis von mindestens 8 monatlichen Bewerbungen vereinbart, sobald er wieder mindestens 20 % arbeitsfähig sei (vgl. "Prozessorientiertes Beratungsprotokoll" S. 14). Anlässlich des Beratungsgesprächs vom 13. Mai 2024 wurde der Beschwerdeführer nochmals auf diese Regelung hingewiesen (vgl. "Prozessorientiertes Beratungsprotokoll" S. 12).