2. Eventualiter sei der rechtserhebliche Sachverhalt weiter abzuklären, insbesondere durch weitere medizinische Abklärungen. 3. Die Frist für die Begründung der Einsprache sei um rund 30 Tage, d.h. bis am 7. Juli 2025 zu erstrecken. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."