Mit Eingabe vom 15. Mai 2025 ersuchte die vom Beschwerdeführer gleichentags mandatierte Rechtsvertreterin um Akteneinsicht (VB 175; VB 177), welche die Beschwerdegegnerin ihr am 20. Mai 2025 gewährte (VB 178). Am 6. Juni 2025 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht "vorsorglich" Einsprache gegen die Verfügung vom 7. Mai 2025 und stellte folgende Rechtsbegehren (VB 181 S. 1): -5- "1. Die Verfügung vom 7. Mai 2025 sei aufzuheben und es seien die gesetzlichen Leistungen, insbesondere eine Invalidenrente, zu erbringen.