3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. September 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. Juli 2025 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 188) zu Recht nicht auf die Einsprache des Beschwerdeführers eingetreten ist. 2. 2.1. Gegen Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 ATSG). Eine gesetzliche Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 40 Abs. 1 ATSG).