1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer war aufgrund seiner Anstellung als Lagerhausmitarbeiter obligatorisch bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Schadenmeldung vom 11. September 2023 am 5. September 2023 bei seiner Arbeit von einer umkippenden, 700 kg schweren Palette getroffen wurde und sich eine Olecranonfraktur links, eine Kontusion im Bereich der rechten Flanke und des rechten thorakolumbalen Übergangs sowie eine Contusio capitis mit Commotio cerebri und eine ca. 10 cm lange Rissquetschwunde occipital zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammen-