Angesichts ihres schlechten Gesundheitszustandes sei es ihr, unabhängig vom Streitwert, nicht zuzumuten gewesen, sich für die gesamte Zeitspanne allein mit der Beschwerdegegnerin über die Transportkosten zu streiten (vgl. Beschwerde S. 5). Hinsichtlich des Administrativverfahrens betreffend Rente sei ungeachtet der Tatsache, dass die Fragen vom 4. November 2024 (VB III 157) vom estimed-Gutachter noch nicht beantwortet worden seien, im Zusammenhang mit der Berentung und der Begutachtung der Beschwerdeführerin durch die estimed ganz offensichtlich "die Notwendigkeit der Rechtsvertretung durch den Unterzeichnenden […] zwingend angezeigt" (vgl. Beschwerde S. 5 f.).