Massimo Aliotta als unentgeltlicher Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin im Verwaltungsverfahren der obligatorischen Unfallversicherung zu bewilligen. 4. Es sei der Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren gestützt auf Art. 61 lit. f ATSG in der Person von RA Dr. iur. Massimo Aliotta ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.