Mit Einspracheentscheid vom 12. November 2024 hiess sie die am 22. Juni 2022 von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache gegen die Verfügung vom 24. Mai 2022 teilweise gut und anerkannte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übernahme der Kosten von zwei Sitzungen Physiotherapie pro Woche. Mit Schreiben vom 18. November 2024 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit, dass sie mit der Ablehnung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Schreiben vom 10. Oktober 2024 nicht einverstanden sei und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung verlange.